Über den Jugendbeirat
Seit 1999 gibt es in Eschborn einen Jugendbeirat. Er hat 18 Mitglieder, die von der Heinrich-von-Kleist-Schule, dem Ausländerbeirat, dem Jugendzentrum und den Kirchengemeinden benannt werden. Darüber hinaus gibt es Plätze für Jugendliche, die keine Eschborner Schule besuchen oder sich bereits in der Ausbildung befinden. Die Mitglieder des Jugendbeirates sollen mindestens 13 Jahre alt sein und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Amtszeit des Jugendbeirates beträgt zwei Jahre. Seine Mitglieder vertreten die Interessen der Jugendlichen in Eschborn und Niederhöchstadt. Sie können den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten beraten, die Jugendliche berühren.
Neben so genannten öffentlichen Sitzungen, die meist im Rathaus stattfinden und an denen jeder zusehen darf, trifft sich der Jugendbeirat öfters zu Arbeitssitzungen, um über aktuelle Themen zu diskutieren.
Unsere Vorgehensweise
- Öffentliche Sitzungen (bspw. im Rathaus)
- Arbeitssitzungen (ggf. mit Gästen)
- Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen
Beispiel verlängerter Dörnweg (Feldweg Richtung Niederhöchstadt)
- Der Jugendbeirat greift das Thema auf
- Antrag an den Magistrat in öffentlicher Sitzung gestellt (=> abgelehnt)
- Interne Absprache im Jugendbeirat (via Arbeitsgruppe)
- Treffen mit Ortslandwirt zur Suche eines Kompromisses
- Neuer Antrag an den Magistrat (=> bewilligt)
